Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
WindSeeV 3§ 9 Abfälle
Das Einbringen und Einleiten von Abfällen in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.
Gesetze / Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
WindSeeV 3Das Einbringen und Einleiten von Abfällen in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.